Willkommen bei der

Fahrschule Hassert

Deine Fahrschule des Vertrauens in Heidelberg.

Deine Vorteile auf einen Blick

Dank unserer Kooperation mit unserer Kooperationsfahrschule, kannst du insgesamt drei Standorte für deinen Theorieunterricht nutzen. 

Keine wechselnden Fahrlehrer

Bei uns hast du einen Fahrlehrer, der dir zugewiesen wird. Das bedeutet, dass du einen Ansprechpartner hast und dich während deinen Fahrstunden nicht immer auf einen anderen Fahrlehrer einstellen musst.

Hochwertige Fahrzeuge

Unser Fuhrpark, den du während deiner Ausbildung bei uns nutzen kannst, beinhaltet qualitativ sehr hochwertige Fahrschul-Autos. Des weiteren kannst du auch auf die Fahrzeuge unserer Kooperationsfahrschule zugreifen.

Du stehst bei uns im Mittelpunkt

Wir sind bemüht, dir in deinem Alltag so weit es geht entgegenzukommen. Daher holen wir dich gerne zu Beginn deiner Fahrstunde von deinem Arbeitsplatz, der Schule oder dem Sport ab. Service ist für uns eine Selbstverständlichkeit.

Folgende Klassen bilden wir aus.

Autoführerschein

Rollerführerschein

Motorradführerschein

LkW-Führerschein

Anhänger-Führerschein

Automatikführerschein

Dein Fahrlehrer

Dirk Hassert

Fahrschulinhaber, Fahrschulleiter und Fahrlehrer aller Klassen.

Hier ein kleiner Auszug
aus unseren Bewertungen

„Bin immer gerne zu Dirk in die Fahrstunden beziehungsweise in den Theorieunterricht gegangen. War immer lustig. Ich würde hier jederzeit nochmal den Führerschein machen“

Alexander Becker

Autoführerschein

„Ich habe bei der Fahrschule Hassert meinen Motorrad Führerschien gemacht und muss  sagen, dass immer alles super gewesen ist. Fahrlehrer sind top, die Fahrschule ist easy erreichbar und auch sonst war alles perfekt.“

Saskia Hermers

Motorradführerschein

Unser Standort

Fahrschule Hassert

Hast du noch Fragen?

Durch die Phase des Begleiteten Fahrens sollen Fahranfänger die Möglichkeit bekommen, unter Aufsicht einer Begleitperson zusätzliche Fahrpraxis zu bekommen, bevor sie alleine fahren dürfen. Ziel der Maßnahme ist die Senkung der Unfallbelastung der jungen Fahrer.

Ja, sie dürfen aber erst als Begleiter tätig werden, wenn sie in der Prüfungsbescheinigung eingetragen sind.

Die Begleitperson

  • muss mindestens 30 Jahre alt sein,
  • muss mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer Fahrerlaubnis Klasse B oder einer entsprechenden deutsche oder EU- oder EWR-Fahrerlaubnis sein,
  • muss den entsprechenden Führerschein beim Begleiten mitführen und zuständigen Personen zur Kontrolle aushändigen,
  • darf zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung nicht mit mehr als 3 Punkten im VZR belastet sein.

Die Gebühr für die Ausfertigung der Prüfungsbescheinigung 7,70 €.
Für die Überprüfung einer Begleitperson ist eine Rahmengebühr  bis 10,00 € vorgesehen.

Gerne kannst du dich von uns vor Ort beraten lassen und uns alle deine Fragen stellen.